Für Vermieter: Ihr Objekt in guten Händen – ohne eigenen Aufwand

Wer vermietet, kennt die Liste: Treppenhaus, Mülltonnen, Garten, Winterdienst, kleine Reparaturen – und alle paar Jahre ein Mieterwechsel. Wir übernehmen diese Aufgaben für private Vermieter in Essen und im Ruhrgebiet, damit Ihr Objekt gepflegt bleibt und Ihre Wochenenden frei.

Der Unterschied zur Hausverwaltung

Wir verwalten nicht – wir arbeiten am Objekt. Nebenkostenabrechnung, Mietverträge und Eigentümerversammlungen bleiben bei Ihnen oder Ihrer Verwaltung; wir kümmern uns um alles, was Hände braucht: Betreuung, Pflege, Reinigung, Räumung, Aufbereitung. Wenn Sie eine Hausverwaltung haben, arbeiten wir auf Wunsch direkt mit ihr zusammen – für Verwaltungen selbst haben wir eigene Abläufe und Konditionen.

Dokumentation, die Ihnen nützt

Jeder Einsatz lässt sich auf Wunsch mit Fotos dokumentieren – hilfreich für die Betriebskostenabrechnung, bei Rückfragen von Mietern und als Nachweis erfüllter Verkehrssicherungspflichten, etwa beim Winterdienst. Unsere Rechnungen trennen umlagefähige von nicht umlagefähigen Positionen, damit Ihre Abrechnung leichter wird.

Klare Grenzen, klare Verhältnisse

Zulassungspflichtige Handwerksarbeiten – Elektro, Sanitär, Heizung, Maler, Dach – führen wir nicht aus. Wir melden solche Schäden mit Foto und Befund, Sie beauftragen den Fachbetrieb. So wissen Sie immer, wer was gemacht hat.

Einsatzgebiet

Wo wir für Sie arbeiten

Wir arbeiten für Vermieter in ganz Essen und im Ruhrgebiet – vom einzelnen vermieteten Reihenhaus bis zum Mehrfamilienhaus.

Bei größeren Aufträgen auch in Gladbeck, Hattingen, Velbert, Heiligenhaus, Ratingen.

Alle Städte und Details zum Einsatzgebiet

Fragen & Antworten

Häufige Fragen von Vermietern

Lohnt sich ein Objektservice auch für ein einzelnes Mietshaus?

Ja. Gerade wer ein oder zwei Objekte neben dem Beruf vermietet, hat selten Zeit für Kontrollgänge, Kleinreparaturen und saisonale Pflichten wie den Winterdienst. Wir übernehmen genau die Aufgaben, die Ihnen Aufwand machen – einzeln beauftragt oder als feste Betreuung.

Welche Kosten kann ich auf die Mieter umlegen?

Laufende Leistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Hausmeisterdienste sind in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, einmalige Instandhaltungen dagegen nicht. Wir weisen unsere Rechnungen so aus, dass umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen getrennt erkennbar sind. Rechtsberatung dürfen und wollen wir nicht ersetzen – im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt.

Was passiert, wenn Sie bei einem Kontrollgang einen Schaden entdecken?

Sie erhalten eine Meldung mit Foto und unserer Einschätzung. Kleinigkeiten im zulässigen Rahmen beheben wir nach Freigabe direkt; für zulassungspflichtige Arbeiten wie Elektro- oder Sanitärschäden beauftragen Sie den Fachbetrieb Ihrer Wahl – auf Wunsch koordinieren wir den Zugang.

Unterstützen Sie beim Mieterwechsel?

Ja, das ist einer unserer häufigsten Aufträge von Vermietern: Wir übernehmen von der Entrümpelung über Reinigung, Boden und Fugen bis zur Endreinigung alles, was die Wohnung wieder vermietbar macht – mit einem Gesamtangebot und Fotodokumentation.

Betreuen Sie auch leerstehende Wohnungen oder Häuser?

Ja. Regelmäßige Leerstandskontrollen mit Protokoll schützen vor unbemerkten Frost-, Feuchte- oder Einbruchschäden – sinnvoll bei Erbimmobilien, vor Verkauf oder zwischen zwei Mietverhältnissen.

Ihr Objekt betreuen lassen

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt und die Aufgaben, die Sie abgeben möchten – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Tipp: Senden Sie uns Fotos per WhatsApp – so können wir Ihre Anfrage schneller einschätzen.

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