Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die Sie uns erteilen. Wir haben sie bewusst kurz und lesbar gehalten – Sie sollen wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor wir anfangen.

Stand: 25.08.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Cemesa Immobilien GmbH, Inhaber Mert Gülmez (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Bau-, Montage-, Reinigungs-, Räumungs-, Garten-, Erd- und sonstige Objektserviceleistungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Darstellungen auf dieser Website, in Anzeigen und in Preisübersichten sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen. Mündliche und telefonische Absprachen bestätigen wir per E-Mail oder WhatsApp, damit beide Seiten denselben Stand haben.

(3) Angaben zum Leistungsumfang in unserer Auftragsbestätigung sind maßgeblich. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

§ 3 Leistungsumfang und Abgrenzung

(1) Wir erbringen ausschließlich Arbeiten, die uns ohne Eintragung in die Handwerksrolle nach der Handwerksordnung gestattet sind. Dazu gehören insbesondere zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe nach Anlage B zur HwO sowie nicht handwerkliche Hilfs- und Serviceleistungen.

(2) Zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach Anlage A zur HwO – etwa Arbeiten an Gas- und Wasserinstallationen, Elektroinstallationen, Dacharbeiten, Maurer-, Beton- und Straßenbauarbeiten – führen wir nicht aus. Stellen wir bei der Arbeit einen entsprechenden Bedarf fest, teilen wir dies mit; die Beauftragung eines zugelassenen Fachbetriebs obliegt dem Auftraggeber.

(3) Besteht Verdacht auf Asbest, künstliche Mineralfasern, Schimmel oder andere Gefahrstoffe, stellen wir die Arbeiten an der betroffenen Stelle ein und informieren den Auftraggeber. Arbeiten, die nach TRGS 519 oder vergleichbaren Regelwerken einer besonderen Sachkunde oder Anzeige bedürfen, führen wir nicht aus.

§ 4 Preise, Kostenvoranschlag und Nachträge

(1) Preise werden auftragsbezogen vereinbart – je nach Leistung als Pauschale, nach Stunden oder nach Aufmaß. Die Grundlage steht in der Auftragsbestätigung.

(2) Ein Kostenvoranschlag ist nach § 650 BGB nicht verbindlich. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, teilen wir das unverzüglich mit und holen vor Fortsetzung der Arbeiten eine Entscheidung des Auftraggebers ein.

(3) Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung notwendig oder gewünscht werden, rechnen wir nur nach vorheriger Abstimmung ab. Bei Gefahr im Verzug dürfen wir das zur Schadensabwehr Erforderliche ohne vorherige Abstimmung veranlassen und informieren umgehend.

(4) Entsorgungskosten weisen wir gesondert aus, soweit sie nach Menge oder Abfallart erst nach Ausführung feststehen. Belege der Annahmestelle legen wir auf Wunsch vor.

§ 5 Zahlung

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei umfangreicheren Aufträgen können Abschlagszahlungen für nachweislich erbrachte Leistungen vereinbart werden.

(3) Kommt der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu; bei Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.

§ 6 Termine und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Andernfalls sind sie voraussichtliche Angaben.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass wir zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt haben und die Arbeitsbereiche zugänglich und geräumt sind.

(3) Soweit für die Ausführung erforderlich, stellt der Auftraggeber Strom- und Wasseranschluss sowie eine Stell- oder Ladefläche in zumutbarer Nähe bereit. Notwendige Genehmigungen für Halteverbotszonen, Containerstellplätze oder Aufgrabungen im öffentlichen Raum holen wir nach Absprache ein; die Gebühren trägt der Auftraggeber.

(4) Vor Erd- und Baggerarbeiten teilt der Auftraggeber uns bekannte Leitungsverläufe, Sickergruben, Zisternen, Drainagen und sonstige Einbauten mit. Wir holen zusätzlich die Auskunft der Versorgungsträger ein. Für Schäden an Leitungen, die weder in der Auskunft verzeichnet noch vom Auftraggeber mitgeteilt wurden und die bei fachgerechtem Vorgehen nicht erkennbar waren, haften wir nicht.

(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich die Ausführung dadurch, können wir die nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung stellen.

§ 7 Räumgut, Entsorgung und Fundstücke

(1) Bei Räumungs- und Entrümpelungsaufträgen versichert der Auftraggeber, dass er über die zu entfernenden Gegenstände verfügungsbefugt ist.

(2) Mit Beginn der Räumung überträgt der Auftraggeber uns das Eigentum an dem zu entsorgenden Räumgut, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verwertbare Gegenstände können nach Vereinbarung auf den Preis angerechnet werden; eine solche Anrechnung halten wir vorab schriftlich fest.

(3) Dokumente, Fotos, Datenträger, Schmuck und erkennbar werthaltige Fundstücke sondern wir aus und übergeben sie dem Auftraggeber. Eine lückenlose Durchsuchung des Räumguts ist damit nicht geschuldet; der Auftraggeber sichert persönliche Gegenstände vor Beginn selbst.

(4) Die Entsorgung erfolgt getrennt nach Abfallarten über zugelassene Annahmestellen. Nachweise legen wir auf Wunsch vor.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung nehmen wir die Leistung gemeinsam in Augenschein. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß erbracht ist; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 BGB).

(2) Setzen wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert er sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir zusammen mit der Fristsetzung auf die Folgen einer nicht erklärten oder unbegründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen haben.

(3) Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand bei Übergabe mit Fotos.

§ 9 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt bei Arbeiten an einer Sache zwei Jahre und bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).

(2) Zeigt sich ein Mangel, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Wir bessern nach oder erbringen die Leistung neu – die Wahl steht uns zu.

(3) Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Auftraggeber gegen unseren dokumentierten Hinweis auf einer bestimmten Ausführung, einem bestimmten Material oder einem ungeeigneten Untergrund bestanden hat.

§ 10 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und der von uns eingesetzten Nachunternehmer.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsrecht.

§ 12 Kündigung und Absage von Terminen

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB). Das Widerrufsrecht nach § 11 bleibt davon unberührt und geht ihm vor.

(2) Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vorher ab oder ist das Objekt zum vereinbarten Termin nicht zugänglich, können wir den nachgewiesenen Ausfallschaden geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 13 Datenschutz

Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung. Fotos, die uns Auftraggeber zur Einschätzung senden, verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und veröffentlichen sie nicht ohne ausdrückliche Einwilligung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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