Ratgeber
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Eine feste Regel gibt es nicht – aber bewährte Turnusse je nach Haustyp und Nutzung. Hier die in der Objektbetreuung üblichen Richtwerte, und was Hausordnung und Mietvertrag dazu sagen.
Übliche Reinigungsturnusse in der Praxis
| Haustyp / Nutzung | Üblicher Turnus |
|---|---|
| Mehrfamilienhaus (6+ Parteien) | wöchentlich |
| Kleines Mehrfamilienhaus (2–5 Parteien) | wöchentlich bis 14-täglich |
| Haus mit Praxen oder Ladenlokal | wöchentlich, Eingangsbereich teils öfter |
| Apartmenthaus mit hoher Fluktuation | wöchentlich, ergänzt um Zwischenreinigungen |
| Herbst/Winter (Laub, Nässe, Streugut) | Eingangsbereich häufiger sinnvoll |
Das sind übliche Praxiswerte, keine gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend sind Publikumsverkehr, Witterung und Anspruch der Bewohner – ein Haus mit Kinderwagen- und Hundeverkehr braucht mehr als ein ruhiges Zweiparteienhaus.
Was Hausordnung und Mietvertrag regeln
Ob die Bewohner selbst reinigen (Kehrwoche) oder ein Dienstleister beauftragt wird, ergibt sich aus Mietvertrag und Hausordnung. Wichtig: Eine Kehrwochenregelung funktioniert nur, wenn sie im Vertrag wirksam vereinbart ist und tatsächlich gelebt wird. Bei Eigentümergemeinschaften entscheidet die WEG über die Beauftragung.
Kehrwoche oder Dienstleister?
Die Kehrwoche scheitert in der Praxis oft an denselben Punkten: unterschiedliche Standards, Urlaubszeiten, Streit über „wer war dran“. Ein Reinigungsdienst kostet Geld, liefert dafür aber gleichbleibende Qualität in festem Turnus – und die Kosten gehören bei entsprechender Vereinbarung zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Für Verwalter kommt hinzu: Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ist mit einem dokumentierten Turnus nachweisbar.
Woran Sie gute Treppenhausreinigung erkennen
- Fester, dokumentierter Turnus statt „nach Bedarf“
- Wischen statt nur fegen – inklusive Handläufe und Lichtschalter
- Eingangsbereich und Haustürglas gehören dazu
- Saisonale Anpassung (Laub, Streugut)
- Fester Ansprechpartner bei Reklamationen
Fragen & Antworten
Häufige Fragen
Können die Kosten der Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?
Grundsätzlich gehört die Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 9 BetrKV), wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Wie das in Ihrem konkreten Mietverhältnis geregelt ist, entnehmen Sie dem Vertrag – im Zweifel hilft rechtliche Beratung.
Was ist besser: Kehrwoche oder Reinigungsdienst?
Die Kehrwoche kostet nichts, führt aber erfahrungsgemäß oft zu Streit und ungleichmäßiger Qualität – gerade in größeren Häusern. Ein Dienstleister reinigt in festem Turnus und gleichbleibender Qualität; die Kosten sind bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig.
Was umfasst eine professionelle Treppenhausreinigung?
Üblich sind: Treppen und Podeste fegen und wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Lichtschalter und Klingeltableaus reinigen, Fußmatten ausschütteln, Eingangsbereich und Haustürglas reinigen sowie nach Vereinbarung Kellergänge, Aufzug und Fensterbänke.
Wer haftet, wenn im ungereinigten Treppenhaus jemand stürzt?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer und kann auf Mieter oder Dienstleister übertragen werden – das muss aber klar geregelt und kontrolliert sein. Ein dokumentierter Reinigungsturnus durch einen Dienstleister macht die Erfüllung der Pflicht nachweisbar.
Weiterführend
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