Ratgeber
Was kostet Treppenhausreinigung?
Einen Pauschalpreis für „das Treppenhaus" gibt es nicht. Wohl aber nachvollziehbare Marktspannen, klare Preistreiber und eine einfache Rechnung, mit der Sie unseriöse Angebote in zwei Minuten entlarven.
Marktorientierung: Womit rechnen andere?
Die folgenden Zahlen stammen aus öffentlich einsehbaren Vergleichsportalen und Kostenratgebern für den deutschen Markt. Sie sind eine allgemeine Orientierung, keine Preisliste und ausdrücklich nicht unsere Preise. Was Ihr Objekt kostet, ergibt sich aus der Besichtigung.
| Abrechnungsart | Übliche Marktspanne | Bezug |
|---|---|---|
| Monatspauschale, wöchentliche Reinigung | 85–195 € netto | Mehrfamilienhaus, je nach Größe |
| Monatspauschale, größere Objekte | 190–350 € netto | etwa 8–12 Wohneinheiten |
| Je Wohneinheit und Monat | 11–25 € | Beispielrechnung bei 8 Wohnungen |
| Je Etage und Monat | 25–80 € | bei wöchentlicher Reinigung |
| Je Einsatz | 20–45 € | abhängig von Etagen und Aufgängen |
| Stundensatz | 25–45 € | meist inklusive Material und Anfahrt |
| Je Quadratmeter und Reinigungsgang | 2,50–5,00 € | selten, erschwert den Vergleich |
Die Spannen überschneiden sich stark, weil jedes Portal andere Objekte zugrunde legt. Genau deshalb taugen sie nur zur groben Einordnung: Liegt ein Angebot weit darunter oder darüber, lohnt die Nachfrage. Wie wir kalkulieren, erklären wir offen; den verbindlichen Preis für Ihr Haus nennen wir nach einer kurzen Besichtigung im schriftlichen Angebot.
Die drei üblichen Abrechnungsmodelle
Monatspauschale
Der Standard bei laufender Treppenhausreinigung. Sie zahlen jeden Monat denselben Betrag, unabhängig davon, ob ein Monat vier oder fünf Reinigungstermine hat. Für Verwalter ist das der einfachste Weg, weil die Position in der Betriebskostenabrechnung konstant bleibt.
Abrechnung pro Einsatz
Sinnvoll bei unregelmäßigem Bedarf, etwa in kleinen Häusern mit 14-täglicher Reinigung oder für Zwischenreinigungen nach einem Umzug im Haus. Nachteil: Die Jahressumme ist schwerer zu planen.
Stunden- oder Quadratmeterpreis
Beides ist üblich, macht Angebote aber schwer vergleichbar. Ein niedriger Stundensatz nützt wenig, wenn der Anbieter mehr Stunden ansetzt; ein günstiger Quadratmeterpreis sagt nichts darüber aus, welche Flächen überhaupt mitgezählt werden. Vergleichen Sie deshalb immer die Monatssumme bei gleichem Leistungsverzeichnis.
Was den Preis wirklich treibt
- Etagenzahl und Treppenfläche: der stärkste Faktor. Jede zusätzliche Etage bedeutet Stufen, Podeste, Geländer und Fensterbänke.
- Turnus: Der Wechsel von wöchentlich auf 14-täglich senkt die Kosten spürbar, laut einem der ausgewerteten Kostenrechner um etwa 40 Prozent.
- Bodenbelag: Fliesen und PVC sind schnell gewischt. Naturstein, Terrazzo und Holz brauchen abgestimmte Mittel und mehr Sorgfalt.
- Zusatzflächen: Kellergänge, Waschküche, Aufzugskabine, Tiefgaragenzugang und Müllstandplatz sind nicht automatisch enthalten und gehören ins Leistungsverzeichnis.
- Aufzug: Ein Aufzug erspart Wege, bringt aber die Kabine als eigene Fläche mit.
- Verschmutzungsgrad: Häuser mit Publikumsverkehr, Kinderwagen oder Hunden brauchen mehr Zeit, besonders im Eingangsbereich.
- Lage und Anfahrt: kurze Wege im Stadtgebiet kosten weniger als Einzeltermine am Rand des Einsatzgebiets.
Warum mehr Parteien den Preis pro Wohnung senken
Ein Teil des Aufwands fällt unabhängig von der Hausgröße an: Anfahrt, Rüstzeit, Gerätetransport, Eingangsbereich und Haustürglas. Verteilt sich dieser Grundaufwand auf zwölf statt auf vier Parteien, sinkt der Betrag pro Wohnung deutlich, obwohl die Monatspauschale für das Haus steigt. Für die Betriebskostenabrechnung ist das die relevante Größe, denn dort landet der Betrag pro Einheit.
Umlagefähigkeit: Was Vermieter wissen sollten
Die Gebäudereinigung zählt nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten überhaupt vorsieht. Was in Ihrem konkreten Mietverhältnis gilt, ergibt sich aus dem Vertrag; bei Zweifeln hilft eine rechtliche Beratung weiter. Praktisch wichtig ist vor allem, dass die Rechnung die Leistung nachvollziehbar ausweist, damit die Position in der Abrechnung Bestand hat.
Der Dumping-Test: eine Rechnung, zwei Minuten
In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er seit Januar 2026 bei 15,00 Euro pro Stunde, für Glas- und Fassadenreinigung bei 18,40 Euro. Allgemeinverbindlich heißt: Er gilt für jeden Betrieb der Branche, auch ohne Tarifbindung.
Damit lässt sich jedes Angebot prüfen. Schätzen Sie, wie lange eine gründliche Reinigung Ihres Hauses dauert, und rechnen Sie zurück:
Ein Haus mit drei Etagen braucht realistisch etwa 1,5 Stunden je Durchgang. Bei vier Terminen im Monat sind das sechs Stunden. Ein Angebot über 90 Euro monatlich entspricht 15 Euro pro Stunde – also exakt dem Mindestlohn, ohne Material, Anfahrt, Versicherung, Verwaltung und Gewinn.
Rechnungen dieser Art gehen nur auf, wenn weniger gereinigt wird als vereinbart, wenn Arbeitszeit nicht korrekt angemeldet ist oder wenn die Qualität nach wenigen Monaten nachlässt. Für Eigentümer und Verwalter ist das kein Schnäppchen, sondern ein Risiko, das am Ende bei ihnen liegt.
Was in einem seriösen Angebot stehen muss
- Ein Leistungsverzeichnis, das jede Tätigkeit benennt: Stufen und Podeste, Handläufe, Briefkastenanlage, Klingeltableau, Lichtschalter, Eingangstür samt Glas, Fußmatten.
- Die Flächen, die enthalten sind, und die, die es nicht sind (Keller, Waschküche, Aufzug, Tiefgarage).
- Der Turnus und der feste Wochentag.
- Die Regelung für Urlaub und Krankheit: Wer übernimmt die Vertretung?
- Laufzeit und Kündigungsfrist in klaren Worten.
- Ob Material und Geräte im Preis enthalten sind.
- Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung.
Checkliste für den Angebotsvergleich
- Alle Angebote auf dieselbe Bezugsgröße bringen: Monatssumme netto bei identischem Turnus.
- Leistungsverzeichnisse nebeneinanderlegen und Unterschiede markieren, statt nur Endpreise zu vergleichen.
- Den Dumping-Test rechnen und bei auffällig niedrigen Preisen nachfragen, mit welcher Zeit kalkuliert wurde.
- Klären, ob Sonderleistungen wie Grundreinigung zum Start oder Zwischenreinigungen extra berechnet werden.
- Nach einer festen Ansprechperson für Reklamationen fragen.
Quellen der Marktspannen: Kostenratgeber von blauarbeit.de und cleancalc.de sowie Preisübersichten spezialisierter Reinigungsbetriebe (Stand August 2026). Mindestlohnangaben nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung, wiedergegeben bei lohn-info.de.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen
Was kostet Treppenhausreinigung pro Monat?
Als Marktorientierung nennen Vergleichsportale für ein Mehrfamilienhaus bei wöchentlicher Reinigung meist 85 bis 195 Euro netto im Monat, bei größeren Objekten mit acht bis zwölf Einheiten auch 190 bis 350 Euro. Der konkrete Preis hängt vom Objekt ab: Etagenzahl, Fläche, Belag und Zusatzflächen entscheiden mehr als die reine Wohnungszahl. Nach einer kurzen Besichtigung nennen wir Ihnen einen festen Monatspreis.
Wie wird Treppenhausreinigung abgerechnet?
In der Regel als feste Monatspauschale, weil das für beide Seiten planbar ist. Daneben sind Abrechnungen pro Einsatz, nach Stunden oder pro Quadratmeter üblich. Wichtig ist weniger das Modell als die Frage, welche Leistungen und Flächen darin enthalten sind.
Warum wird es pro Wohnung günstiger, je mehr Parteien im Haus wohnen?
Weil ein großer Teil des Aufwands unabhängig von der Parteienzahl anfällt: Anfahrt, Rüstzeit, Eingangsbereich und Gerätetransport bleiben gleich, egal ob vier oder zwölf Parteien im Haus wohnen. Die Kosten verteilen sich dann auf mehr Schultern, weshalb Portale für acht Wohneinheiten häufig nur noch 11 bis 25 Euro pro Wohnung und Monat ausweisen.
Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?
Gebäudereinigung gehört grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Ob und in welcher Form das in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus dem Vertrag; im Zweifel klärt das Ihr Verwalter oder eine rechtliche Beratung. Wir liefern die dafür nötigen, sauber aufgeschlüsselten Rechnungen.
Woran erkenne ich ein unrealistisch günstiges Angebot?
An einem Preis, der die Lohnkosten rechnerisch nicht decken kann. In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1, Stand 2026). Rechnen Sie den Angebotspreis auf die benötigte Arbeitszeit zurück: Bleibt dabei weniger als dieser Betrag übrig, geht die Rechnung nur auf, wenn an Zeit, Leistung oder Anmeldung gespart wird.
Weiterführend
Passende Leistungen
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Nennen Sie uns Etagenzahl, Parteien und gewünschten Turnus. Nach einer kurzen Besichtigung steht Ihr Preis verbindlich im Angebot.
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